Ob auf dem Parkplatz oder auf der Straße, kann Ihr Auto ohne eignes Verschulden jederzeit beschädigt werden und somit muss der Unfallverursacher dafür aufkommen. Häufig kann ein Laie nicht abschätzen, wie schwerwiegend ein Schaden ist und ob er Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Autos hat.
Wir verstehen uns als Dienstleister und Kfz-Gutachter, die im Sinne des Kundenauftrags handeln und im Prozess der Unfall Schadensregulierung Sie Schritt für Schritt begleiten. Zögern Sie nicht und kontaktieren uns 24/7 rund um die Uhr.
Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen ein verlockendes Angebot für Ihren Schadenfall macht: Sie haben immer das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl!
Folgende Rechte als geschädigter steht Ihnen bei einem unverschuldetem Umfallhergang zu:
- Erstellung Unfallgutachten
- Anwaltskosten, falls Anwalt nötig
- Eventuelle Abeschleppkosten
- Kostenvoranschlag
- Werkstatt- & Reparaturkosten
- Mietwagengebühr (falls notwendig)
- Pauschale für Nutzungsausfall, falls kein Mietwagen benötigt wird
- Wertminderung Ihres Fahrzeugs